Himmel & Erde

Wir wollen wählen, weil es um unser Überleben geht

Ein Beitrag von Felix Finkbeiner (16), Umweltaktivist und Initiator der Inititiative Plant for the Planet.

Am 8. Mai 2014 hat der Bundestag eine Wahlprüfungsbeschwerde von zwölf Kindern und Jugendlichen abgewiesen. Wir hatten beim Wahlprüfungsausschuss einen Einspruch gegen die Bundestagswahl 2013 eingelegt, weil alle Bürger unter 18 Jahren pauschal und willkürlich vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Daher halten wir die grundgesetzlichen Gebote der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für verletzt.

In seinem Ablehnungsbescheid lässt der Bundestag wissen, dass der Einspruch von uns Kindern “unzulässig” sei, da wir ja “am Wahltag nicht wahlberechtigt” waren und “damit nicht einspruchsberechtigt sind”. Im Klartext: Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, hat kein Recht, gegen den Ausschluss vom Wahlrecht eine Beschwerde einzulegen, weil er ja wahlberechtigt sein müsste, um das tun zu dürfen. Zusammen mit der renommierten Anwaltskanzlei Prof. Quaas & Partner werden wir eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.

3/4 aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland sehen die Klimakrise und die weltweite Armut als die beiden größten Herausforderungen der Menschheit an. „Klima-Gerechtigkeit” lautet deswegen zusammengefasst auch die Forderung vieler Kinder und Jugendlicher weltweit.

1) Die Armutskrise mit 30.000 Menschen, hauptsächlich Kindern, die jeden Tag verhungern.

2) Die Klimakrise, bei der wir jeden Tag so viel Kohlenstoff (C) in Form von Kohle, Erdöl oder Erdgas aus der Erde holen und als CO2 in die Atmosphäre pusten, wie die Sonne in einer Million Tage dort gespeichert hat.

„Ihr habt es gewusst, was habt Ihr getan?” Die Herausforderungen sind seit zwei Generationen bekannt. Damals lagen die Grenzen des Wachstums freilich noch in der Zukunft und betrafen „zukünftige Generationen”. Heute leben Milliarden Kinder und Jugendlichen auf der Erde und für uns ist 2100 noch in unserer Lebenszeit. Bis dahin wird der Meerwasserspiegel um einen Meter angestiegen sein. Bereits in 35 Jahren werden 200 Millionen Menschen als Klimaflüchtlinge um Asyl bitten. Nur ein Ergebnis unseres fossilen Wahns, geprägt von Bequemlichkeit und Ignoranz.

Als Jugendliche kämpften viele der heutigen Senioren um die Risiken eines Atomkriegs, in unserer Jugend geht es um die mit Sicherheit eintretende Zerstörung der Lebensgrundlagen der Menschheit. Bei 97% der Klimawissenschaftler der Welt herrscht darüber ein Konsens (Quelle: http://www.de-ipcc.de/de/200.php, dritter Teil des Fünften IPCC-Sachstandsberichts, vorgestellt am 14. April 2014). In den USA ist es den extrem konservativen Kräften gelungen, der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass nur 57% der Wissenschaftler glauben, dass die Klimakrise menschgemacht ist (Quelle: http://iopscience.iop.org/1748-9326/8/2/024024/pdf/1748-9326_8_2_024024.pdf).

„Und wüsste ich, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen” (Martin Luther). Mit dem Bäumepflanzen haben wir Kinder vor knapp acht Jahren angefangen. www.plant-for-the-planet.org. Bäume sind die einzigen Systeme, die das für die Klimaerwärmung verantwortliche Treibhausgas CO2 binden. Würde jeder Mensch 150 Bäume pflanzen, würden diese neuen Bäume jedes Jahr ein Viertel des menschgemachten CO2-Ausstoßes binden. Mindestens ebenso wichtig ist es, dass wir Menschen lernen, uns als Weltfamilie zu verstehen, die gemeinsam diese wohl größte Menschheitsherausforderung anpackt. Und zwar JETZT!

Warum dürfen wir Kinder und Jugendlichen nur Bäume pflanzen, Vorträge halten und mit Politikern verhandeln, aber diese nicht wählen?

1960 machten in Deutschland die unter-20Jährigen noch knapp ein Drittel der Bevölkerung aus und die über-60Jährigen ein Sechstel. Schon im Jahr 2020 wird sich dieses Verhältnis umgekehrt haben: Die Jungen werden dann nur noch ein Sechstel der Bevölkerung ausmachen und die Alten ein Drittel. Mit dieser demografischen Verschiebung wächst die Gefahr, dass ältere Menschen durch ihr strukturelles Wählergewicht gerade diese Zukunftsthemen von der politischen Agenda verdrängen. Im TV-Kanzlerduell „Merkel – Steinbrück” im Herbst 2013 fiel das Wort „Klima” nicht ein einziges Mal, denn für die meisten Senioren mit ihren 30% der Wählerstimmen bedeuten die Folgen der Klimakrise keine Gefahr. Sollen wir Jugendlichen jetzt auswandern oder die Demokratie in Frage stellen?

Im Grundgesetz steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” Aber derzeit sind 14 Millionen Menschen in Deutschland vom Wahlrecht pauschal ausgeschlossen – nur weil sie unter 18 Jahre alt sind. Wir wollen, dass jeder Mensch wählen darf, sobald er das selbst möchte und kann, unabhängig vom Alter. Das bedeutet natürlich nicht, dass Babys wählen sollen. Vielmehr muss der Grundsatz gelten: Jeder Mensch sollte sein Wahlrecht ausüben dürfen, sobald er selbst es kann und möchte – unabhängig vom Geburtstag. Es könnte also weiterhin eine reguläre Altersgrenze von 16 oder 14 Jahren geben, ab der man offiziell zur Wahl geladen wird, aber wer schon früher wählen möchte, kann sich im Rathaus ins Wählerverzeichnis eintragen. Kleinkinder werden das aus schnell ersichtlichen Gründen kaum tun, aber einige werden bereits mit 12 oder 13 Jahren wählen wollen. Ich habe mit meinen Freunden mit 9 eine weltweite Initiative gestartet. Mit dem vorher nötigen Gang ins Rathaus zur Eintragung ins Wählerverzeichnis wäre eine Hürde eingezogen, damit nur solche jungen Menschen wählen gehen, die dies auch tatsächlich können und wollen.

Nicht alle Kinder werden wählen gehen. Aber einige auf jeden Fall! Bei unserer Initiative Plant-for-the-Planet haben alleine in Deutschland über 4.500 Kinder an Akademien über Klimagerechtigkeit teilgenommen, pflanzen Bäume und engagieren sich für ihre Zukunft. Sie wissen, wie viel CO2 wir ausstoßen und was das Kyoto-Protokoll ist. Sie sind alle im Durchschnitt zwölf Jahre alt, einige von ihnen sind schon seit zwei oder drei Jahren aktiv. Aber sie dürfen erst in sechs Jahren wählen – und wenn die nächste Bundestagswahl zufällig einen Tag nach ihrem 18. Geburtstag stattfindet, müssen sie noch mal vier Jahre warten, um über ihre eigene Zukunft mitbestimmen zu dürfen. Wie attraktiv ist das denn? Wenn ein junger Mensch mitreden möchte, sollte ihn kein Gesetz der Welt davon abhalten dürfen. Auch bei Erwachsenen fragt niemand, ob sie wählen wollen oder nicht. Und niemand käme auf die Idee, das Demonstrationsrecht abzuschaffen oder einzuschränken, bloß weil nur eine kleine Minderheit es nutzen möchte. Das Demonstrationsrecht gilt übrigens ab null Jahren.

Die Befürchtung, dass junge Menschen besonders stark zu extremen Parteien neigen, ist unbegründet. Wir haben uns einmal das Projekt „U18″ angeschaut, eine an Schulen und Jugendtreffs angebotene Alternativ-Wahl für junge Menschen von null bis 18 Jahren. Bei der „U18″-Bundestags-wahl 2013 am 13. September entfielen die Stimmen der rund 190 000 teilnehmenden Kinder und Jugendliche wie folgt auf die Parteien: CDU/CSU 27,4%, SPD 20,3%, Grüne 17,6%, Piraten 12,3%, Linke 7,8%, FDP 4,6%, sonstige 11,1% (siehe www.u18.org ). Eine ausgeprägte Tendenz zu links- oder rechtsextremen Parteien ließ sich nicht beobachten. Auch andere Untersuchungen, wie die Shell-Jugendstudie, konnten keine generell erhöhte Tendenz zu extremen Parteien feststellen.

Das Wissen über Politik ist kein guter Grund, um Menschen vom Wahlrecht auszuschließen. Weil es in einer Demokratie keine Wissenstests geben darf. Das Wort „Wahlreife” ist nirgends definiert und wird bei niemandem geprüft. Niemand hat je von einem 30-, 50- oder 90-Jährigen einen Politik-Wissenstest verlangt. Und das aus gutem Grund, denn selbst an den einfachsten Fragen wären die meisten gescheitert: In repräsentativen Umfragen konnte kürzlich fast die Hälfte der stimmberechtigten Bürger nicht einmal den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme erklären. Die meisten hielten die Erststimme für die wichtigere Stimme – womit sie ziemlich daneben lagen. Mehr politische Bildung täte offensichtlich wohl allen Generationen gut. Wir haben bei Plant-for-the-Planet die Erfahrung gemacht, dass sich viele Kinder schon sehr früh kritisch und klug mit ihrer Welt auseinandersetzen, dass sie besser Englisch sprechen und mehr vom Internet verstehen als ihre Eltern und Großeltern. Schauen wir uns jugendsoziologische und -psychologische Studien an, dann beweisen sie allesamt folgendes: Demnach sind junge Menschen heute bereits im Alter von 12 bis 15 Jahren fähig, so genannte formal-logische Denkoperationen durchzuführen. Dies ist eine entscheidende Stufe der kognitiven Entwicklung; auch Erwachsene überschreiten die Stufe nicht. Viele haben in diesem Alter auch schon eine stabile intellektuelle, soziale und moralische Urteilsfähigkeit erreicht. Gleichzeitig sinkt der Einfluss des Elternhauses, während der von „peer groups”, also der gleichaltrigen Freunde, steigt. Dass jugendliche Wähler besonders stark von ihren Eltern beeinflusst würden, stimmt spätestens dann nicht mehr. Vielmehr wären es wohl die gleichaltrigen Freunde oder Geschwister, die im frühen Teenager-Alter Meinung und (Wahl-)Verhalten prägen würden. Weil aber auch wir verhindern wollen, dass Eltern das Gesetz brechen und die Stimmzettel ihrer Kinder ausfüllen, möchten wir die Briefwahl unterhalb einer bestimmten Altersschwelle verbieten, um eine Fremdbestimmung durch die Eltern auszuschließen.

Es gibt auch keine Altersgrenze nach oben, obwohl man dafür auch Gründe erfinden könnte. In Deutschland leiden derzeit rund eine Million Menschen unter den 62 Millionen Wahlberechtigten an Demenz. Sie dürfen trotzdem wählen. Doch 13-Jährige, die sich politisch engagieren, die noch ihre ganze Zukunft vor sich haben, sollen nicht wählen dürfen? Ebenso wenig, wie es ein Höchstwahlalter nach oben gibt, darf es ein Mindestwahlalter nach unten geben. Beides lässt sich nicht rechtfertigen.

Mit dem Wahlrecht für junge Menschen würde deren Stellenwert als politische Zielgruppe steigen: als Wähler, für deren Interessen die Politiker etwas tun müssten, und die sie endlich ernst nehmen müssten und mit ihnen anstatt nur über sie zu reden. Endlich würde nicht mehr – oder zumindest nicht mehr so offensichtlich – an jenen vorbeiregiert, die am längsten von all dem betroffen sind, was die aktuellen Entscheidungsträger beschließen. Wir Kinder und Jugendlichen müssen wählen können, damit unsere Interessen endlich auch in der Politik repräsentiert werden. Für viele Erwachsene scheint es nicht wichtig zu sein, was in 30 oder 40 Jahren passiert. Anders ist das kurzfristige Denken in der Politik nicht zu erklären. Wir müssen die Menschen mitbestimmen lassen, um deren Gegenwart und Zukunft es geht. Menschen, die schon lange nicht mehr in Schule und Universität sind, bestimmen die Bildungspolitik, Menschen, die vielleicht noch 20 bis 30 Jahre zu leben haben, bestimmen die Energie- und Umweltpolitik ohne sich um die Langzeitfolgen zu kümmern. Es gibt keine Lobby für eine lebenswerte Zukunft. Dieser Zustand ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gibt es keine Verknüpfung zwischen Wahlrecht, Volljährigkeit und anderen Altersgrenzen. Das hat auch gute Gründe: Altersgrenzen im Straf- und Zivilrecht dienen dem Schutz des Minderjährigen, so etwa beim Alkohol- und Zigarettenkonsum. Das Wahlrecht stellt hingegen keine gesundheits- oder entwicklungsgefährdende Materie dar, vor der junge Menschen geschützt werden müssten. Auf diesen Unterschied hat übrigens auch der Zehnte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hingewiesen: „Um gewisse Schutzrechte/Privilegien für Minderjährige aufrechtzuerhalten, [ist] es im Übrigen unschädlich, wenn etwa die Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit einerseits und für das aktive Wahlrecht andererseits voneinander ‚entkoppelt’ würden”.

In vielen Bereichen des Lebens wird jungen Menschen bereits früh Verantwortung anvertraut: Religionsmündigkeit und Strafmündigkeit als Jugendlicher beginnen bereits mit 14 Jahren. Die Testierfähigkeit, das heißt, die rechtmäßige Fähigkeit, ein Testament zu verfassen, wird mit 16 Jahren zugestanden. Ab diesem Alter sind auch Eheschließungen unter bestimmten Bedingungen möglich. Mit 17 Jahren kann man sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichten, sodass derzeit auch Minderjährige in Deutschland Dienst an der Waffe leisten. Zudem wird jungen Menschen in Parteien politische Verantwortung eingeräumt. In allen Parteien beginnt die satzungsmäßige Vollmitgliedschaft ab 16 Jahren, das heißt, junge Menschen können ab diesem Alter auf Parteitagen über Sachfragen, Koalitionsverträge sowie Vorstände mitbestimmen (Ausnahme: Kandidatenaufstellungen für Parlamentswahlen) und somit einen Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen, der in Sachen Verantwortung und geistige Anforderungen höhere Anforderungen stellt als das Wahlrecht.

Das Wahlalter kann auch von der Volljährigkeit abweichen. Bereits von 1970 bis 1975 fielen Volljährigkeit und Wahlalter auseinander. Damals wurde das aktive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt, die Volljährigkeit lag aber unverändert bei 21 Jahren und wurde erst später angepasst. Österreich hat im Jahr 2007 auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesenkt und die Volljährigkeit bei 18 Jahren belassen. Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen.

Was wir mit der Initiative „Wir wollen Wählen” vorschlagen, hat nichts zu tun mit dem so genannten „Stellvertreterwahlrecht”, bei dem die Eltern zusätzliche Stimmrechte bekommen. Wir wollen, dass die Kinder und Jugendlichen selbst ihr Wahlrecht ausüben dürfen, sobald sie das möchten. Wenn sie nur von ihren Eltern vertreten würden, läuft das auf eine fortgesetzte Fremdbestimmung hinaus. Denn bei Fragen wie Schule oder Kultur gibt es schließlich durchaus starke Meinungsunterschiede zwischen Eltern und Kindern.

Allenfalls wäre ein Mischmodell vorstellbar, bei dem die Eltern solange das Wahlrecht ihrer Kinder wahrnehmen, bis diese es selbst ausüben wollen – egal, ob mit acht, zwölf oder 16 Jahren. Vorausgesetzt allerdings, dass die verfassungsrechtlichen Probleme mit dem Gleichheitsgrundsatz gelöst werden könnten, die entstünden, wenn Eltern doppelt so starkes Stimmgewicht erhalten wie andere Wähler.

Auf unserer Webseite http://www.wir-wollen-waehlen.de/de/können Sie sich über den aktuellen Stand informieren.

Tags: , , , , , ,

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Unsere Regeln zum Kommentieren finden Sie hier.

*