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Wenn eine Gesellschaft erkrankt: Über das Sterben reden – doch wann und wie?

Ein Interview mit Bundestagspräsident Schäuble im „Tagesspiegel“ sorgte vergangene Woche für heftige Debatten über den Schutz des Lebens in der Corona-Krise. Worum ging es Schäuble dabei? Wollte er auf ein klassisches Dilemma der Ethik hinweisen? Studienleiter Frank Kittelberger möchte in diesem Beitrag zwei Dinge: erstens, verstehen und zweitens, relevante Zusammenhänge aufzeigen.

Nein! Dieser Satz von Wolfgang Schäuble war falsch – zumindest in diesem Kontext und in diesen Zeiten! Als ich erstmals vom Interview unseres Bundestagspräsidenten am 26. April im „Tagesspiegel“ hörte, erschrak ich und war auch empört über diese Worte: „…aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen …“

Mein erster Gedanke: Das darf er doch so nicht sagen!

Inzwischen scheint mir, ich bin der einzige, der diesen Satz nicht gut findet. Selbst von den beiden höchsten Repräsentanten unsere christlichen Kirchen: Lob für dieses Interview. Wenn also zwei Bischöfe diesen Satz loben, muss ich etwas falsch verstanden haben. Oder doch nicht? Ich finde die Aussage weiterhin schwierig, unpassend und auch falsch. Aber ich will versuchen, zu verstehen, was gemeint ist. Dann sehen wir weiter. Als Ethiker habe ich lernen müssen, dass Empörung zwar ein Signal für Wachsamkeit ist, aber letztlich kein guter Ratgeber. Hören, Nachdenken und Argumente sind angesagt.

Wir sprechen in diesen Wochen der Coronakrise vermehrt über den Tod und über das Sterben. Das ist gut und wichtig. Aber es hat Nebenwirkungen, weshalb es auf die Indikation und die Dosis ankommt. Vielleicht ist bei einer derart starken Zuspitzung etwas Differenzierung notwendig.

Zwei Dinge will ich verstehen: Was hat Wolfgang Schäuble gemeint und auf welche Zusammenhänge muss man achten?

I) Beim Lesen des gesamten Interviews erfahre ich Folgendes: Wolfgang Schäuble wurde nach den Beschränkungen und den Lockerungen und nach seinem Ausblick auf die Folgen für die Gesellschaft gefragt. Angesichts der Einschränkungen vieler Grundrechte warnte er davor, dem Schutz von Leben in der Corona-Krise alles unterzuordnen. Im Anschluss daran fiel der von mir so erschrocken wahrgenommene Satz. Schließlich warnte er, bald könne ein Punkt erreicht sein, bei dem die Stimmung in der Bevölkerung kippen könnte. Der Weg zurück aus dem Stillstand sei der viel Schwierigere. Man dürfe „nicht allein den Virologen die Entscheidungen“ überlassen, sondern müsse dabei auch die gewaltigen ökonomischen, sozialen, psychologischen und sonstigen Auswirkungen abwägen. Und genau dieses Abwägen basiere eben auf unterschiedlichen Normen, Werten und Bedürfnissen. Da gebe es keinen übergeordneten Wert „Leben“, der alle anderen übertrumpfe.

Soweit mein Verständnis des Interviews, dann mein Nicken, denn er hat ja Recht – und dann mein Kopfschütteln, weil da etwas nicht stimmt!

Er hat ja Recht: Es muss bei jedem menschlichen Zusammenleben immer wieder überlegt werden, wie widerstreitende Werte und Bedürfnisse zueinander stehen. Es muss abgewogen werden, wie Menschen zusammenleben können, weil sie unterschiedlich sind. Es ist sinnvoll und richtig, nicht irgendeinen Wert über andere zu stellen. Dies wagt auch unser Grundgesetz nicht, denn es nennt die Würde zwar als allerersten und vielleicht grundsätzlichsten Wert, leitet dann aber in der Folge und unter Bezug auf die Menschenrecht weitere Werte und Normen daraus ab.

Innerhalb des Grundgesetzes mag Artikel 1 die Klammer vor allem anderen sein. Doch es gibt auch eine Klammer vor dem Grundgesetz, ja vor allem Menschsein überhaupt: Leben an sich. Ohne diese Konstante vor der großen Klammer wäre jegliches menschliche Mühen, jedes Zusammen“leben“ und auch jegliche menschliche Gesetzgebung oder Regelung sinnlos. Selbst dort, wo die Evolution über „trial and error“ und Selektion Individuen und ganze Arten hinter sich lässt, diente dies dem Leben an sich! Der Mensch hat es geschafft, diesen Mechanismus nicht dem Zufall zu überlassen, sondern ihn zu gestalten.

Was Sigmund Freud „Kulturleistung“ nennt, ist genau dieses Tableau von Vereinbarungen und Normen, die zwar manchen Impuls unterdrücken (müssen), aber das Leben an sich zu schützen versuchen. Nein: Es gibt keinen höheren Wert als das Leben. Oder andersherum: Alle Werte und Normen dienen dem Leben. Der Satz von Wolfgang Schäuble kann also nur innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes verstanden werden. Dort wird in Artikel 2 sogar eingeräumt, dass Gesetze in das „Recht auf Leben“ eingreifen dürfen. Hier stimme ich gerne zu. Aber kein Gesetz kann das Leben an sich infrage stellen.

Wurzelt in diesem Verschwimmen der Parameter mein Unbehagen? Im Zuge vieler Äußerungen dieser Tage ist es eben nicht egal, wer was wo sagt! Menschen, die eine gesellschaftlich wichtige Rolle innehaben, müssen den Einfluss ihrer Rolle und die Situation mitbedenken. Gesagtes und Gehörtes werden unbewusst gefiltert. Dies ist nicht immer zu steuern, sollte aber bedacht und kann im Nachhinein zumindest erkannt werden: Es gilt, Motive von Wirkungen zu unterscheiden!

II) Wir reden zur Zeit viel über das Sterben. Menschen versterben weltweit an den Folgen der Virusinfektion und viele ältere Menschen sterben zwar nicht an diesem Virus, aber mit ihm. Es ist notwendig und angemessen, über den Tod zu reden. Doch in der Debatte darüber mangelt es mir an Bedacht. Es irritiert, wie leichtfertig wir Corona, Patientenverfügung, assistierten Suizid und Triage zeitgleich diskutieren und zu verstörenden Kausalketten kombinieren.

Das Thema Triage

Die Triage treibt viele Medizinerinnen und Ethiker um. Dabei ist das Thema nicht neu und für Insider eigentlich „durch“: Die maßgeblichen Debatten liefen in den 90er Jahren und die wichtigsten Empfehlungen und ethischen Rahmenkonzepte liegen lange vor. Doch dies hat in der Öffentlichkeit kaum jemand wahrgenommen. Worum es bei der Triagierung geht, hat Rainer Erlinger in einem SZ-Beitrag am 18.3. 2020 prägnant erläutert:

„… Das Prinzip kennt man in der Medizin schon lange. Es stammt aus der Militärmedizin, abgeleitet vom französischen ‚trier‘ für sortieren. Es beschreibt ein Vorgehen, bei dem die Verwundeten auf den Schlachtfeldern gesichtet wurden und danach ‚sortiert‘, wie dringend ihre Behandlung ist und ob sie abtransportiert werden müssen. Oder, weil hoffnungslos, bei der Truppe belassen wurden, um dort zu sterben … In derartigen Fällen sollen auch (heute) nach dem Leitfaden ‚Katastrophenmedizin‘ des Bundesinnenministeriums die Verletzten und Kranken in vier sogenannte Sichtungskategorien eingeteilt werden: Erstens akute und vitale Bedrohung mit der Folge der Sofortbehandlung, zweitens schwer verletzt/erkrankt mit aufgeschobener Behandlungsdringlichkeit und drittens leicht verletzt/erkrankt mit späterer, vielleicht ambulanter Behandlung. Kritisch und deshalb umstritten ist hier die vierte Kategorie ‚ohne Überlebenschance‘, die nur eine betreuende, abwartende Behandlung erfahren soll. Grundidee ist, möglichst viele Menschenleben mit den begrenzt verfügbaren Ressourcen zu retten…“

Soweit zur Geschichte und einer bislang von Insidern geführten Diskussion in der Medizin. Doch jetzt taucht die Triage plötzlich in den Abendnachrichten auf. Der Anästhesist Dr. Christian Salaroli aus Bergamo schildert im Fernsehen seine Not, weil er täglich entscheiden muss, wen er sterben lässt. In Straßburg berichten Mediziner schon im März, dass sie Anweisung gegeben haben, bei Patienten über 80 die Sterbehilfe einzuleiten, weil man die Intensivbetten im Elsass dringend braucht. Im Klinikum Mühldorf am Inn eröffnet man einen „Triage-Bereich“, um Patienten schon bei der Aufnahme vorzusortieren.

An den Ostertagen kann man in einem „ARD Extra“ ein Beispiel aus Weiden in der Oberpfalz mitverfolgen: Sterbehilfe am Bett in der Intensivstation, von Ärzten entschieden und von einer Krankenschwester durchgeführt.

Triage ist Thema in den Nachrichten und wird vom medizinethischen Laien mit gehöriger Verunsicherung verfolgt. Verunsicherung entsteht, weil wenige sich zuvor um diese Fragen Sorgen gemacht haben. Das ist verständlich – und es bedarf der Sorgfalt. Wenn diese Sorgfalt in der Hektik verloren geht, kommt es zu Äußerungen wie dieser: „Ich sag es Ihnen mal ganz brutal: Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären”. So der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer am 28. April im Frühstücksfernsehen von SAT 1.

Mit größerer Sorgfalt erläutert in aller Regel Georg Marckmann, Mediziner und Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) das Verfahren der Triage und seine ethischen Probleme. Ein gutes Beispiel findet sich in der BR-Mediathek unter diesem Link. In diesem Kontext betont Georg Marckmann allerdings auch regelmäßig, wie wichtig nicht nur das Nachdenken über die Triage sei. Klare Richtlinien und sorgfältige Abwägungen sind bedeutsam, ebenso aber auch der Blick auf den Wunsch und Willen des Betroffenen. Dieser Wille müsse rechtzeitig erfasst und dann berücksichtig werden, weil nicht jeder Mensch jede Behandlung am Lebensende für sich möchte.

Das Thema Patientenverfügung

Mit diesem fast fließenden Übergang zu einen anderen Thema beginnt meine Schwierigkeit! Natürlich ist die Patientenverfügung ein gutes und wichtiges Instrument, um Menschen würdevoll und ihrem Willen entsprechend zu behandeln. Gerade am Lebensende wurden über viele Jahrzehnte mit einer Hochleistungsmedizin „auf Teufel komm raus“ jede und jeder behandelt, der oder die in einem Krankenhaus landete. Die Entscheidung war Domäne der Ärzte und machte auch vor Menschen im hohen Alter nicht halt, obwohl deren Einwilligung zu einer solchen Behandlung mehr als fraglich war. Hier hat die Hospizbewegung, in der ich lange Jahre mitwirken durfte, Großartiges geleistet. Die Gesetzgebung zur Patientenverfügung im Jahr 2009 war der Abschluss einer langen Entwicklung. Menschen haben das Recht, selbst zu entscheiden, wie und wie lange sie behandelt werden möchten. Die gesundheitliche Vorausplanung schließt auch die Vorausplanung einer Behandlung ein. Wir sind stolz und froh, dass diese Entscheidungen zunehmend dem Herrschaftsanspruch der Ärztinnen und Ärzte entrissen und in die Hände der Betroffenen zurückgelegt wurde. Dahinter dürfen wir nicht mehr zurück.

Es irritiert allerdings, wie rasch und öffentlich plötzlich von allen Seiten dieses Recht auf Eigenverantwortung in der Behandlungsplanung erinnert und angemahnt wird, während gleichzeitig ein Mangel an Intensivbetten und Beatmungsplätzen als Szenario vor dem inneren Auge aufleuchtet. Die Aussage von Boris Palmer ist mehr als eine sprachliche Verirrung. Sie stellt eine unheilvolle Verbindung zwischen dem Mangel an Ressourcen und der Aufforderung zur Selbstentsorgung her. Dieser fließende Übergang beunruhigt mich.

Als die Coronakrise Ende März wirklich ernsthaft und umfassend zum Thema wurde, formulierte in einem Radiobeitrag für BR-extra die Medizinprofessorin Ulrike Protzer wörtlich: „Jeder wenn er über 80 ist soll sich überlegen: ‚Will ich noch auf die Intensivstation?‘ … Krisen sind immer eine Chance, denn wir beschäftigen uns wieder mit wesentlichen Dingen“.

Eine Woche später rief ein Vorstandmitglied der AEM in Interview dazu auf, man müsse sich überlegen, wie viel Lebensverlängerung man sich zumuten möchte. Man solle in Zeiten von Corona seine Patientenverfügung überdenken. Wieder eine Woche später ein weiteres Interview aus dem gleichen Kontext der AEM. Diesmal formuliert Alfred Simon: „…Wegen der Coronavirus-Pandemie werden derzeit immer mehr Menschen auf Intensivstationen behandelt, werden beatmet, liegen im künstlichen Koma und sterben dort. Sollte man nicht gerade jetzt eine Patientenverfügung aufsetzen? Ich denke schon. Es geht darum, sich zu überlegen: Will ich als älterer Mensch noch auf eine Intensivstation verlegt werden, wenn ich schwer an Covid-19 erkranke? Die bisherigen Erfahrungen zeigen ja, dass gerade ältere Menschen mit Vorerkrankungen relativ schlechte Chancen haben, selbst mit Intensivtherapie die Erkrankung zu überstehen. Die Frage lautet also, will ich als Angehöriger einer solchen Risikogruppe mein Leben möglicherweise auf einer Intensivstation nach zwei oder drei Wochen erfolgloser Behandlung beenden oder lieber in der vertrauten Umgebung palliativ begleitet versterben?…“

Und wieder ein paar Tage später, am 12.4. fordert Katrin Knochel, Medizinerin am Klinikum der LMU, im Gesundheitsmagazin des BR dazu auf, Patientenverfügungen jetzt zu überprüfen. Dies gelte vor allem für Ältere und Senioren.

Und in der gleichen Woche befürwortet der Palliativmediziner Matthias Thöns in der Sendung „Report aus Mainz“ explizit die Patientenverfügung in Zeiten von Corona. Viele Menschen würden mit Covid 19  im Krankenhaus landen, obwohl sie das nie gewollt hatten. Eine Patientenverfügung und das Verfahren „Behandlung im Voraus planen“ (eng.: Advance Care Planning) könnten das verhindern.

Genug der Beispiele. Um nicht missverstanden zu werden, betone ich nochmals, wie gut und wichtig diese gesundheitliche Vorausplanung und ihre Dokumentation in einer Vollmacht und Patientenverfügung ist. Dies gilt in ruhigen Zeiten ebenso wie in der Krise. Doch jetzt klingt es anders, weil es unauflöslich mit der drohenden Katastrophe, mit möglicherweise mangelnden Ressourcen und der Wahrscheinlichkeit einer „Leben gegen Leben“- Entscheidung verbunden ist. Dies war niemals der Sinn unserer Bemühungen in der Hospizarbeit oder der Altenpflege. Niemals!

Das Thema Paragraf 2017 StGB

Eine weitere Irritation hängt mit einem anderen Thema zusammen, das ebenfalls in der Coronakrise in den Nachrichten auftaucht. Da es sich dort nicht hielt, mag ich es nur kurz erwähnen, weil es in den Duktus meiner Überlegungen gehört. Am 26. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 2017 StGB für verfassungswidrig erklärt. Das Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Suizid wurde gekippt. Dieser vor vier Jahren geschaffene Paragraf sollte verhindern, dass Sterbehilfe von Organisationen oder gar Freiberuflern als Geschäftsmodell Einzug in die deutsche Realität hält. Dagegen hatten Patienten und Angehörige ebenso wie Ärzte und Juristen geklagt. Dieser Streit, die einseitige Interpretation des 80 Seiten langen Urteils und die damit verbundene Aufregung bedürften einer eigenen und ausführlichen Erörterung. Irritiert hat mich dieses plötzliche Aufleuchten von Kommentaren zu einem zwei Monate alten Urteil aus demselben Grund: Hier werden Themen miteinander in Beziehung gesetzt, die jeweils für sich eine andere Bedeutung und Wirkung haben, als wenn man sie miteinander diskutiert. Manche mögen es feiern, dass man es endlich selbstbestimmt sterben darf. Doch muss dies ausgerechnet mitten in der Coronakrise betont werden? Auch hier besteht die Gefahr, dass der assistierte Suizid nicht ausschließlich dem würdevollen Sterben der Betroffenen dient, sondern eben auch denen, die sich mehr freie Betten auf der Intensivstation für jüngere und prinzipiell leistungsfähigere Patienten wünschen. Dies mag nicht intendiert sein, sollte aber bedacht werden.

III) Vielleicht haben beide Recht: Wolfgang Schäuble und die Bundesjustizministerin Christine Lamprecht. Sie formulierte zwei Tage nach Wolfgang Schäubles Interview im abendlichen „ARD Extra zu Corona“ etwas zurückhaltend: „Natürlich genießt Leben allerhöchstes Schutzrecht“. Immerhin eine Korrektur gegen Missverständnisse!

Ich frage mich am Ende dieser Überlegungen: Wie gelingt eigentlich das Reden über das Sterben im Angesicht der heraufbeschworenen „neuen Normalität“? Hält der medizinethische Grundsatz „in dubio pro vita“ noch? Wird im Zweifelsfall – also wenn kein Wille des Patienten erkennbar ist und auch nicht vorformuliert wurde – „im Zweifel für das Leben“ entschieden? Ich hoffe, dass dem so ist.

Von Sigmund Freud habe ich gelernt, dass es dem Menschen relativ leicht fällt, über den Tod anderer zu reden. Diesen könne man sich gut vorstellen und sogar wünschen. Dagegen sei es außerordentlich schwierig – und von unserer psychischen Struktur her eigentlich fast unmöglich – sich den eigenen Tod vorzustellen. Er hat diesen Gedanken in einem bemerkenswerten Vortrag 1912 („Wir und der Tod“) ausgeführt. Daran muss ich immer wieder denken, wenn wir die Aufgabe ernstnehmen, über Tod und Sterben zu sprechen.

Vielleicht gelingt das nur im Gewand eines festen Glaubens. Ein Betender formuliert es im 90. Psalm mit diesen Worten: „Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“

Ihr Frank Kittelberger

(mehr zum Autor erfahren Sie hier)

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6 Kommentare

  1. Gisa Prokop says:

    Jeder Mensch weiß, dass er sterben muss.
    Aber wer kann wissen, was der Tod “wirklich” ist?
    Wer weiß, was Krankheit ist…?
    Eine versuchte Definition würde mich überfordern.
    Was ist wertvoller als das Leben(dige)?
    Gehört Kranksein zum Leben? (Nie krank ist auch nicht g´sund)
    Relativitätstheoriegebäude…
    Ich tappe im uferlosen Dunkel

    • Leo Allmann says:

      Anscheinend ist noch Zeit, einer Protaganistin meines Lebens bei etwa dieser Kommentiergelegenheit für das große Geschenk ihrer Liebe zu danken, das dauerhaft anzunehmen ich vor mittlerweile rund dreißig Jahren nicht fähig gewesen bin. Es ging mir dennoch so zu Herzen, dass es darin bis heute aufgehoben geblieben ist und wohl bis zu demjenigen Ereignis aufgehoben bleibt, dass schon in unserer gemeinsamen Zeit die Hauptsache Deines Philosophierens war. Das habe ich also nicht vergessen, so dass meine Zeilen an Dich im Kontext eines Redens über das Sterben nicht allzu fehl am Platze sind. Mehr aber möchte ich die Toleranz der Verantwortlichen für dieses Blog nicht strapazieren. Deine Fragen hier kann ich sowieso nicht beantworten. Wie auch, wenn sich das Philosophieren nicht zuletzt dadurch auszeichnet, statt Fragen zu beantworten, Antworten zu befragen! Ob das alles jetzt eine gute Idee gewesen ist?

  2. Johannes Mühler says:

    Lieber Herr Kittelberger,
    Ihr Unbehagen teile ich weitgehend. Es ist schon befremdlich, wie selbstverständlich in dieser Krisensituation militärisches Vokabular für ethische Dilemma-Situationen bemüht und ACP in einer verdeckt utilitaristischen Absicht propagiert wird. Die Vorstellung, dass man hiermit schwierige und manchmal letztlich kaum auflösbare Dilemmasituationen am Krankenbett vermeiden könnte, zeugt nach meiner Vermutung von wenig wirklicher Sachkenntnis. Ein “Ampelsystem”, wie es in ACP auf einer DIN A4-Seite vorgeschlagen wird, ist hinsichtlich konkreter, praktischer Entscheidungsfindung in einer lebenskritischen Situation aus meiner Sicht nicht so unproblematisch, wie es der Mainstream der gegenwärtigen Medizinethikprotagonisten vorzugeben meint. Da droht die Hospizidee pervertiert zu werden – das sehen nur leider bisher wenige so…
    Bezüglich der Aussagen der von Ihnen genannten Politiker: Beide haben zunächst einmal Recht – was schmerzt! So, wie ich Herrn Schäuble verstanden habe, hat er realpolitisch festgestellt, dass der “unbedingte” Lebensschutz bei begrenzten Ressourcen an seine Grenzen stößt. Das ist, wenn wir uns aus unserer Elfenbeinturmsicht lösen und einen Kontinent wie Afrika in den Blick nehmen, eine Binsenweisheit. Ohne wirtschaftliche Ressourcen lässt sich ein Gesundheits- (und Sozial-) system wie unseres nicht aufrecht erhalten. Damit ist die Anzahl der “geretteten Leben” immer auch abhängig von Ressourcen. Kurz vor Corona hatten wir Debatte über die gentechnisch mögliche Therapie bei SMA mit Kosten von ca. 2 Millionen € pro Behandlung, die ist nicht zuende geführt…
    Auch Herr Palmer liegt mit seiner Aussage vermutlich nicht so falsch – deswegen schmerzt sie auch so! Manches, was wir ärztlich und pflegerisch tun, ist diskussionswürdig. Etliche der Patienten, die im Rahmen der SARSCoV2-Infektionen in Deutschland oder bei unseren Nachbarn in den Krankenhäusern anlandeten, waren todgeweiht – so wie es das auch ohne COVID gab und geben wird. Das “Label COVID” hat aus meiner Sicht schon zu einer Dramatisierung der Behandlungsszenarien beigetragen, sicher nicht immer zum Wohl der betroffenen Patienten. Dies impliziert keinen Vorwurf an die verantwortlich Handelnden, egal ob in Politik oder Gesundheitswesen. Man sollte nur tatsächlich so ehrlich sein, dass wir alle miteinander als Teil eines bislang unvorstellbaren “Experiments” in unseren Meinungen und Handlungen fehlerbehaftet sind. Was an Herrn Palmers Aussage bemerkenswert und politisch/ethisch diskussionswürdig ist, ist eine sich hieraus ergebende mögliche und offenkundig unterstellte utilitaristische Aufrechnung von Lebensjahren gegen Ressourcenaufwand bzw. wirtschaftlichem/sozialen “Schaden”. Dass in unserem Grundgesetz die Würde des Menschen als nicht verhandelbarer bzw. “bewertbarer” Schutz an so prominenter Stelle steht, unterscheidet uns von unseren angloamerikanisch sozialisierten Mitmenschen, die in ihrer Staatsphilosophie auf den Gedanken des Utilitarismus von John Mills rekurrieren. Sublim hört man derartige Tendenzen auch hierzulande immer häufiger – eben gerade auch in der häufig unseligen Debatte um “Triagierung” oder eben auch in einer Aussage eines Grünen-Politikers, von dem man so etwas eigentlich nicht erwartet…
    Die aktuelle Krisensituation führt uns vor Augen, wie fragil und brüchig unser vermeintlich stabiles gesellschaftspolitisches Fundament eigentlich ist. Leider gibt es für die nun aufgeworfenen Fragen keine einfachen Antworten, was bei zunehmender existentieller Bedrohung eines relevanten Bevölkerungsanteils ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential hinsichtlich der Anfälligkeit für populistische “einfache” Antworten beinhaltet.
    Bleibt nur, an der Stelle, an der man selbst Verantwortung trägt, Flagge zu zeigen – das gilt auch eingedenk des heutigen Datums…

    Dr. med. Johannes Mühler
    Neurologie, Intensivmedizin, Medizinethik MA
    Chefarzt der Neurologischen Klinik
    Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt

  3. Dr. Helga Büdel says:

    Sehr geehrter Herr Kittelberger, Ja, dieser Satz und die Erläuterungen von Wolfgang Schäuble sind voll umfänglich richtig. Nein, die Art und Weise wie sich die Kirchen, die katholische ebenso wie die evangelische, dem Thema Sterben verweigern ist unbarmherzig, unverantwortlich. Vielleicht wäre die gegenwärtige Corona-Debatte anders verlaufen, wenn unsere Gesellschaft nicht vom Wahn befallen wäre, der Tod ereilt frühestens die durchtrainierten, mobilen und geistig aktiven 100-jährigen, zumindest solange, bis die Medizin das Jugend-Gen gefunden hat, dann ist Sterben nur noch ein Unfall. Ich bin es müde, auf unrichtige Behauptungen, wie sie in den vergangenen Wochen in den Medien, Print und Funk, immer wieder ausgebreitet wurden, unkritische, gleichlautende Statements, einzugehen. Meine Antwort auf Ihren Artikel gibt Ihnen Frau Käßmann:
    https://www.deutschlandfunk.de/wuerde-des-menschen-in-corona-zeiten-vor-dem-tod-kann-der.694.de.html?dram:article_id=475670
    Mit freundlichen Grüßen Helga Büdel

  4. Joseph Kuhn says:

    Die Triage ist eine Extremsituation, weil hier unabweisbar, unmittelbar und persönlich eine Verfügung über das Leben Anderer getroffen werden muss. Wenn Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken, Kinder in Afrika verhungern oder Arme hierzulande 10 Jahre früher sterben als Besserverdiener, dann bleibt diese Verfügung indirekt und unpersönlich – dafür könnte man daran etwas ändern.

  5. Maria Mettermann says:

    Ich finde es gut, dass der Tod hier thematisiert wird. Man muss sich frühzeitig auch mit dem eigenen befassen und überlegen, wie man bestattet werden möchte. Ich habe mich hier für eine Erdbestattung entschieden.

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