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Bis dass der Tod uns scheidet? – Herausforderungen digitaler Unsterblichkeit

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist etwas, das wir lieber von uns wegschieben. Dennoch ist es der Tod, der uns alle betrifft – und treffen wird. Während es wichtig ist, sich der eigenen Endlichkeit zu stellen, entstehen im Netz gerade die nächsten Herausforderungen, derer sich viele noch nicht bewusst sind: Wir können bereits heute in der Cloud weiterleben. Die Grenzen, die zwischen dem Realen und dem Virtuellen, zwischen vergangener Erinnerung, aktueller Erfahrung und futuristischer Vision entstehen, verschwimmen zusehends. Wem gehören all die Daten, die wir hinterlassen? Wie werden wir in diesem modernen kollektiven Bewusstsein in Erinnerung bleiben? Brauchen wir ein digitales Testament? Und wie wirkt sich das auf den Trauerprozess der Hinterbliebenen aus?

Wenn wir unser modernes, digitales Leben betrachten, jonglieren viele von uns derzeit mehrere Emailkonten, zahllose Newsletter, professionelle und soziale Netzwerke, Bilderordner in der Cloud, Netflix- und Amazon-Konten, vernetzte Geräte zuhause, Crypto-Währungen, vielleicht sogar NFTs (Non-Fungible Token) und einiges mehr. Täglich füttern wir unseren “digitalen Zwilling” mit neuen Daten. Das ist bequem und bringt viele Vorteile mit sich – doch was passiert eigentlich mit all diesen Informationen, wenn es uns irgendwann nicht mehr gibt? Wer hat Zugriff darauf? Wem vererben wir das alles?

Unser täglich wachsendes digitales Erbe ist eng mit individuellen Lebensgeschichten verwoben und wird in der Zukunft auch beeinflussen, wie wir trauern und unseren Liebsten gedenken. Während Erinnerungen früher hauptsächlich in unseren Köpfen und Herzen weiterlebten, rollen diese nun in einer Endlosschleife durchs Netz. Das Smartphone, das wir oft wie ein Schmuckstück am Körper tragen, wird zu einem mobilen Schrein randvoll mit Erlebnissen, Erinnerungen, Gedanken und Gefühlen, und nimmt einen zentralen Platz im Trauerprozess ein. All diese Informationen bleiben noch auf lange Sicht hin verfügbar und machen uns zumindest im Digitalen bereits heute unsterblich.

Unsterblich im Netz?

Es lassen sich vielfältige neue Entwicklungen beobachten, die sich dieser Hoffnungen bedienen, die im Grunde so alt wie die Menschheit sind, aber nun in einem neuen Gewand daherkommen

Vor zwei Jahren hat der US-Rapper Kanye West seiner Frau Kim Kardashian zu ihrem 40. Geburtstag ein Hologramm ihres verstorbenen Vaters geschenkt. Dieser erschien in Lebensgröße auf ihrer Feier und richtete persönliche Worte an seine Tochter – 17 Jahre nach seinem Tod. Auch Whitney Houston gibt weiterhin als 3D Hologramm Konzerte und tourt durch die USA. Was wie Science-Fiction klingt und nur entsprechenden Geldbeuteln vorbehalten scheint, ist aber heute schon Realität. Das niederländische Unternehmen Here we Holo bietet genau dies an – ein persönliches Hologramm und damit die Möglichkeit, beispielsweise auf der eigenen Beerdigung selbst noch ein paar Worte an die Angehörigen zu richten.

Es gibt auch andere Formen der “digitalen Wiederauferstehung”. Ein viel diskutiertes Beispiel ist das eines südkoreanischen Unternehmens, das künstliche Intelligenz einsetzt, um eine Mutter und ihre plötzlich verstorbene Tochter ein letztes Mal in der virtuellen Realität zusammen zu bringen, damit sie sich gebührend von dieser verabschieden kann – eine Gelegenheit, die ihr im wirklichen Leben nicht gewährt worden war. Für die Dokumentation “Roadrunner” über den verstorbenen Chefkoch Anthony Bourdain wurde dessen Stimme mithilfe von KI nachgebildet. Er kommentiert im Film Dinge, die er so im echten Leben nie wirklich gesagt hat. Dies verursachte natürlich eine breite Debatte darüber, inwieweit man frei über menschliche Merkmale nach dem Tod verfügen kann und sollte.

Noch einen Schritt weiter gegangen ist der amerikanische Autor James Vlahos, der bereit 2017 erfolgreich einen Chatbot mit Informationen und Nachrichten seines verstorbenen Vaters gefüttert hat, damit er diesen auch nach seinem Tod noch weiter um Rat fragen kann. 2021 hat Microsoft sich eine ebensolche Technologie patentieren lassen. Mittels Daten aus Social-Media-Posts, Fotos, Scans von Briefen und Ton- und Videoaufnahmen soll eine künstliche Intelligenz darauf trainiert werden, die Persönlichkeit eines Menschen so gut zu kennen, dass sie diesen in einem Chat mit anderen Personen imitieren könnte. Microsoft beschreibt sehr konkret, wie eine solche Persönlichkeits-Kopie funktionieren könnte. “Als eine bestimmte Person zu sprechen, könnte auch beinhalten, die Konversationsmerkmale spezifischer Personen zu erkennen und/oder zu benutzen, etwa Stil, Diktion, Ton, Stimme, Absicht, Satz-/Dialoglänge und -Komplexität sowie Themen und Konsistenz”, erläutert das Patent. Auch Verhaltensmerkmale, Interessen sowie demografische Merkmale wie Alter, Beruf oder Geschlecht sollen beachtet werden. Dabei sei auch das Erstellen eines 3D-Modells aus Videomaterialien denkbar.

Die Herausforderungen, die sich uns aufgrund der Vielzahl an neuen technischen Möglichkeiten stellen, sollten mit Blick auf die Beispiele sicher deutlich werden. Während wir mit immer ausgefeilteren Methoden experimentieren, um die Toten digital wieder zum Leben zu erwecken, bleibt die Frage, wie wir unser Offline- und Online-Ich in Einklang bringen werden. Wo kann das Fortführen von Beziehungen hilfreich sein im Trauerprozess und wo hemmt es uns, resilienter im Umgang mit dem Verlust zu werden?

Management des digitalen Nachlasses

Die Verwaltung des Nachlasses eines Verstorbenen ist in vielen Fällen bereits offline sehr zeitaufwändig, was sich durch die Digitalisierung noch einmal potenziert. Angehörige verbringen vielfach mehr Zeit mit Administration als mit Trauern. Man kann aber bereits zu Lebzeiten ein wenig “death cleaning” betreiben: zum Beispiel regelmäßig Abonnements und Accounts löschen, die nicht mehr benötigt werden. Man kann sich auch über die eigenen Wünsche Gedanken machen und seinen Willen formulieren, vielleicht sogar einen Nachlassverwalter bestimmen. Bei vielen sozialen Plattformen kann ein solcher Kontakt festgelegt werden – sogar neuerdings auch beim iPhone. Und wer bekommt das Master-Passwort für alle weiteren Accounts? Letztendlich kann man überlegen, ob man wertvolle Erinnerungen wie Fotos von Social Media in die eigene Fotocloud überträgt oder gar offline speichert und ausdruckt.

Recht, Ethik und Moral: Notwendigkeit, offene Fragen zu diskutieren!

Die eigene digitale Identität zu schützen ist mühsam und in Zeiten, in denen “Big Data” zur Ressource wird, erscheint Datenschutz wachstumshemmend. Um so mehr sind hier Rahmenbedingungen nötig, denn während im analogen Leben alles klar geregelt ist, klaffen im digitalen noch viele Lücken. Mit den neuen Technologien werden nicht nur große Versprechen in die Welt gesetzt, sondern auch soziale, rechtliche, ethische und moralische Probleme geschaffen. Wer hat überhaupt das Recht, digitale Wiedergängerinnen und Wiedergänger zu erschaffen? Was ist mit dem Recht auf Vergessen oder Vergessenwerden? Viele dieser Fragen sind noch ungeklärt und sollten so schnell wie möglich in Gesellschaft und Politik diskutiert werden. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk fordert Hans Block, Autor des wunderbaren Buchs “Die digitale Seele”: “Wir glauben, dass es wichtig ist, diese Fragen jetzt gesellschaftlich zu besprechen, bevor die Technologie Tatsachen schafft.”

Alles in allem wird die Herausforderung künftig sein, sich sowohl mit seiner eigenen, physischen Endlichkeit auseinanderzusetzen, aber eben auch mit dem digitalen Afterlife. Denn wir werden alle sterben. Und wir werden alle unsterblich sein.

 

Über die Autorin:

Stefanie Schillmöller ist Trendanalystin und Innovationsstrategin für zahlreiche internationale Unternehmen. Sie betreibt den Instagram-Account “good grief”, lebt und arbeitet in Amsterdam.

 

Hinweis:

Stefanie Schillmöller wird vom 8.-10. April 2022 beim 33. Medizin-Theologie-Symposium zum Thema “Den Tod vor Augen” als Referentin zu Gast an der Evangelischen Akademie Tutzing sein. Alle Informationen zum Programmablauf und den Anmeldemodalitäten, finden Sie hier.

Dieser Beitrag ist zugleich Gastkolumne im April-Newsletter der Evangelischen Akademie Tutzing. Mehr dazu hier.

 

Bild: Stefanie Schillmöller (Foto: Bart Honingh)

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7 Kommentare

  1. Maria Mettermann says:

    Es ist wichtig, dass man den Tod im Hinterkopf behält. Ich bin nun doch in ein alter gekommen, wo man darüber nachdenken muss. Wenn man sich dafür öffnet ist es auch gar nicht mehr so schwer und man kann sich um das Testament kümmern. Hier habe ich mir Unterstützung geholt, damit ich mit gutem Gewissen meine letzten Jahre genießen kann.

    • Dorothea Grass says:

      Liebe Frau Mettermann, vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren werblichen Link dazu nicht veröffentlichen. Unser Blog dient dem Austausch und der Information – nicht der Werbung.

  2. Maria Mettermann says:

    So ein Hologramm klingt für mich etwas gruselig, aber dennoch interessant. Ich plane gerade mit einem Bestattungsinstitut die Beerdigung meiner Tante. Die wissen genau, wie man eine schöne Beerdigung gestaltet und auf meine Wünsche bzw. die meiner Tante gehen sie auch ein.

  3. Alex Finsterbusch says:

    Ich beobachte die neuesten Entwicklungen im Bereich der digitalen Wiederauferstehung mit großer Skepsis. Während einige diese Technologie als Chance sehen, um Abschied zu nehmen und Trauerprozesse zu erleichtern, stelle ich auch ethische Fragen im Umgang mit dem Tod und den verstorbenen Personen. Diese Thematik erinnert mich an die Einäscherung meines Opas, die für uns als Familie eine wichtige Entscheidung darstellte. Wir haben uns damals bewusst dafür entschieden, dass wir uns von seinen Überresten verabschieden und ihn auf seinem letzten Weg begleiten wollen. Trotzdem haben wir auch Verständnis dafür, dass andere Menschen andere Entscheidungen treffen und digitale Möglichkeiten nutzen möchten, um eine Verbindung zu ihren Verstorbenen aufrechtzuerhalten.

  4. Nina Hayder says:

    Ich bekomme bald ein Erbe. Über das Pflichtteilsrecht muss ich mich noch informieren. Aber gut zu wissen, dass man auch den digitalen Nachlass prüfen sollte.

    • Dorothea Grass says:

      Liebe Frau Hayder, vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren werblichen Link dazu nicht veröffentlichen. Unser Blog dient dem Austausch und der Information – nicht der Werbung.

  5. Maria Mettermann says:

    Ich hätte nach dem Tod meines Mannes nichts gedacht, wie viel heutzutage bei einem Todesfall zu erledigen ist. Hier ging es auch um die online Accounts. Aber ich hatte zum Glück viel Zeit für solche Dinge, da ich ein ein Unternehmen die Bestattung übernommen hat, die mir viele Aufgaben abgenommen hat.

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