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Ein moralisches Schwergewicht – 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

„Alle Menschen sind frei geboren und gleich an Würde und Rechten. Alle haben Vernunft und Gewissen und sollten untereinander im Sinn der Brüderlichkeit handeln.“ So lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Vor siebzig Jahren wurde die Charta der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Jener 10. Dezember 1948 wird seither als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.

Die UN-Menschenrechtscharta ist das meistübersetzte Dokument der Welt. Es umfasst dreißig Artikel mit jeweils nur wenigen, aber umso eindringlicheren Sätzen. Die Bandbreite ist groß. Sie reicht unter anderem vom Verbot der Diskriminierung, der Folter, der Sklaverei und des Sklavenhandels, vom Recht auf Leben und Freiheit, vom Asylrecht bis hin zum Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, auf soziale Sicherheit und auf Bildung. Dies alles waren 1948 keine Selbstverständlichkeiten – und sie sind es bis heute nicht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist – wie es in der Präambel heißt – „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“. Und man kann, ja muss hinzufügen: Von diesem Ideal sind wir aktuell weiter entfernt denn je.

Rechte, die sich aus dem Menschsein ergeben

Dabei sind 70 Jahre UN-Menschenrechtscharta ein Grund zum Feiern. Die Verständigung der Völkergemeinschaft im Jahre 1948 war ein besonderer Moment gewesen. Drei Jahre zuvor, im Oktober 1945, wenige Monate nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, hatten sich die Vereinten Nationen gegründet. Ihre Basis: Krieg als Mittel der Politik sollte geächtet werden und fortan sollte Vernunft das Handeln zwischen den Staaten bestimmen. Der Schock des Zweiten Weltkriegs saß noch tief, als sich eine 18-köpfige Kommission von Diplomaten aus aller Welt an die Arbeit machte, ein Fundament zu komzipieren, das künftig auch die Rechte eines jeden Einzelnen definieren und festschreiben sollte. Rechte, die sich schlicht aus seinem Menschsein ergeben. Ein bahnbrechender Ansatz, den die Kommission unter dem Vorsitz der Menschenrechtsaktivistin Eleanor Roosevelt, Witwe des ehemaligen US-Präsidenten, verfolgte. Zwei Jahre rangen die Mitglieder dieser Gruppe um jedes Wort. Ungeachtet der heftigen Auseinandersetzungen im Entstehungsprozess, war es am Ende doch gelungen, sich darauf zu verständigen, was allen Menschen gemeinsam ist. Trotz dieses Kompromisses erreichten die Bemühungen das angestrebte Ziel jedoch nicht: eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zu verabschieden. Am Ende stimmten 48 Staaten mit Ja, acht enthielten sich.

Auch wenn es nicht einfach ist, die Ansprüche des Einzelnen geltend zu machen, so wiegt doch das moralische Gewicht der Menschenrechtscharta schwer. Sie ist kein Papiertiger, denn zahlreiche Grundsätze wurden seither in Verfassungen, Verträge und Konventionen aufgenommen – sind also bindende Rechtsakte. Als Paradebeispiel ließe sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anführen, der jedem offen steht.

Zugleich ist spürbar: Um die Menschenrechte stand es in den vergangenen siebzig Jahren noch nie so schlecht wie heute. Aktuell sind mehr Menschen auf der Flucht als nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine wachsende Liste von Staaten weist Länder aus, die als failed states gelten – nicht mehr regierbar. Hinzu kommt: Im weltweiten Maßstab bedrohen bislang nicht da gewesene Abschottungstendenzen – wachsender Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus – den Zusammenhalt der Vereinten Nationen. Auch und gerade in Staaten, in denen man es nie für möglich gehalten hätte. Die Anhänger eines Rechts des Stärkeren erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Der Glaube an die Stärke des Rechts hingegen scheint Anhänger zu verlieren.

Der UN-Migrationspakt ist ein Hoffnungszeichen

Dennoch: Zur Vernunft im Umgang der Staaten untereinander gibt es keine überzeugende Alternative. Hatte doch die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs gelehrt, eben diesen Weg einzuschlagen. Vielen Mächtigen scheinen jedoch das Wissen und das Bewusstsein für die Historie zu fehlen. Das verheißt nichts Gutes.

Der gerade geschlossene UN-Migrationspakt ist ein Hoffnungszeichen, wenngleich wichtige Länder wie die USA ihn ablehnen. Wie die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen so enthält ebenso der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, wie er offiziell heißt, im Kern die Bestimmung, dass auch Migranten, Geflüchtete, Auswanderer, Einwanderer Menschen sind und bleiben und ihre Würde behalten. Einklagbar ist das nicht. „Soft Law“, „weiches Recht“, wie es die Juristen nennen. Aber keineswegs bedeutungslos. Es kann seine Wirkung entfalten. Die Volksweisheit lehrt: „Steter Tropfen höhlt den Stein.“ Das macht auch hier Hoffnung.

 

Ein Beitrag für die Sendung „Zum Sonntag“ von Bayern2. Sendetermin: 15. Dezember 2018 / 17.55 Uhr. Unter diesem Link geht es zur Homepage der Sendung.

 

Bild: Pfr. Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing (Foto: ma/eat archiv)

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